Am späten Abend des Palmsonntags ereignete sich ein Erdbeben in Mittelkärnten!
Mit einer Stärke von 3,8 war das für Österreich kein leichtes Beben.
Zu großen Schäden kam es zum Glück nicht, jedoch kam es in Orten nahe dem Epizentrum vereinzelt zu kleineren Gebäudeschäden.
Wer zahlt im Falle eines Sachschadens?
Wenn Sie in einer Mietwohnung leben, leistet die Haushaltversicherung für die Beschädigungen am Hausrat (Möbel usw.), vorausgesetzt, in der Haushaltversicherung ist eine Summe für Erdbeben mitversichert. Schäden am Gebäude sind in diesem Fall Sache des Eigentümers bzw. der Hausverwaltung.
Sind Sie der Eigentümer, sollten Sie Folgendes wissen:
Wenn Sie eine entsprechende Versicherung abgeschlossen haben, steht Ihnen in der Regel eine Summe in der Eigenheimversicherung und einmal eine Summe in der Haushaltversicherung zur Verfügung, eventuell kann es auch eine gemeinsame maximierte Summe sein.
Diese Versicherungen kommen dann einerseits für Gebäudeschäden und andererseits für den Wohnungsinhalt auf. Viele Versicherer bieten auch einen Summenausgleich an, sodass die Gesamtsumme der beiden Versicherungen für den Schaden zur Verfügung steht. Dies ist vor allem wichtig, wenn z.B. nicht viel vom Inhalt beschädigt wurde, die Summe für den Gebäudeschaden jedoch höher als die Deckung ist. Hierbei würde es zu einem Summenausgleich zwischen den Deckungen kommen.
Was passiert, wenn ein Personenschaden vorliegt?
Ein Personenschaden fällt meistens in den Bereich der privaten Unfallversicherung. Die Leistungen sind je nach Versicherungspaket unterschiedlich und können beispielsweise Summen für den Todesfall, Invalidität oder Heilkosten enthalten.
Sollten noch Fragen offen sein, dann melden Sie sich gerne bei Ihrem VERDAS Mehrfachagenten! Er berät Sie gerne!